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Gasbohrung vor Borkum: Gericht hebt Baustopp für Plattform auf

Foto: Andreas Behr
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Chefredakteur: Andreas Behr

 

Das höchste Gericht der Niederlande, der Raad van State, hat den vorläufigen Baustopp für das umstrittene Gasförderprojekt N05-A vor Borkum aufgehoben. Dies erlaubt dem niederländischen Unternehmen One-Dyas, die Bauarbeiten an der Bohrplattform fortzusetzen. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines Eilverfahrens, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und ihre Partner, darunter die Inseln Borkum und Juist, eine einstweilige Verfügung gegen die Genehmigung zum Bau der Förderplattform zwischen Borkum und der niederländischen Wattenmeerinsel Schiermonnikoog beantragt hatten. Diese wurde durch die Richter in Den Haag jedoch abgelehnt. Das niederländische Energieunternehmen One-Dyas dürfe eine Bohrplattform errichten, heißt es im Urteil.

Deutsche Umwelthilfe (DUH) / BI Saubere Luft Ostfriesland

Die DUH und ihre Partner kritisieren die Entscheidung scharf. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnete das Urteil als schweren Schlag für den Meeres- und Klimaschutz. Die DUH befürchtet erhebliche Schäden im Wattenmeer, einem UNESCO-Weltnaturerbe, und kündigte weitere rechtliche Schritte an. Sie fordert die Landesregierung Niedersachsen auf, die bereits erteilte Teilgenehmigung für die Verlegung eines Seekabels zur Energieversorgung der Bohrplattform zurückzunehmen und das Projekt insgesamt zu stoppen.
„Offensichtlich folgt das Gericht mit seiner Entscheidung dem großen politischen Druck, den das niederländische Wirtschaftsministerium aus kurzsichtigen finanziellen Gründen aufgebaut hat“, sagt Bernd Meyerer, Sprecher der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland.

 

Stadt Borkum

„Zum großen Entsetzen der Inselbewohner von Borkum und Juist erreichte uns heute am 21. Juni 2024 die Nachricht, dass das Gericht den Baustopp für die Erdgasförderung nicht aufrechterhalten wird. Der Raad van State hat in einer Pressemitteilung sein Urteil begründet. Wir sind über diese Mitteilung bestürzt und können die Entscheidung in keiner Weise nachvollziehen. Wir werden in dem niederländischen Hauptsacheverfahren noch einmal sehr deutlich unsere Argumente gegen den Bau der Plattform vortragen. Des Weiteren hoffen wir noch immer, dass die deutschen Behörden sich in Zeiten des Klimawandels klar gegen das geplante Vorhaben aussprechen. Nach Prüfung des Urteils und Vorliegen weiterer Informationen werden wir unverzüglich weiter informieren“, heißt es von Bürgermeister Jürgen Akkermann seitens der Stadt Borkum.

 

Gasförderung noch in 2024
One-Dyas begrüßte das Urteil und kündigte an, die Arbeiten unverzüglich fortzusetzen. CEO Chris de Ruyter van Steveninck erklärte, dass die Fortsetzung des Projekts wichtig für die Versorgungssicherheit und eine gute Nachricht für die Wirtschaft sei. "Mit diesem Urteil können wir alle Vorbereitungen zügig fortsetzen, um bis Ende 2024 das erste Erdgas aus N05-A liefern zu können“, sagt Chris de Ruyter van Steveninck. Er argumentierte, dass die Gasförderung aus der Nordsee notwendig sei, bis vollständig auf erneuerbare Energien umgestiegen werden könne.

 

Hintergrund

Nachdem die DUH die niederländische Genehmigung für die Bohrungen im April gekippt hatte, erteilte das zuständige niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nur einen Monat nach dem Urteil plötzlich eine neue Genehmigung. Die DUH zweifelt an deren Rechtmäßigkeit und hatte zusammen mit den Inseln Borkum und Juist und den Partnern aus den Niederlanden und Deutschland einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Nach Anhörung am 12. Juni 2024 hat der niederländische Raad van State heute seine Entscheidung veröffentlicht.

 

Ausblick
Damit ist aber noch nicht endgültig über die Klage gegen die Gasbohrungen entschieden. Nach der Entscheidung im Eilverfahren folgt das Hauptsacheverfahren. Die endgültige Entscheidung über die Klage gegen die Gasbohrungen wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Die DUH weist darauf hin, dass dem Projekt weiterhin die erforderliche deutsche Genehmigung fehlt. Die Umweltorganisation bleibt zuversichtlich, das Vorhaben im Hauptverfahren stoppen zu können.

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